Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit
- einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
- von mehr als 45 km/h (Motorleistung von mehr als 35 kW oder Verhältnis der Leistung
- zum Gewicht (Leermasse) mehr als 0,2 kW/kg)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit
- einer Leistung von mehr als 15 kW oder mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem
- Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder einer bauartbedingten
- Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von mehr als 15 kW
Mindestalter: |
24 Jahre für Direkteinstieg Krafträder (21 Jahre für dreirädrige Fahrzeuge) |
Voraussetzungen: |
Klasse A2, wenn unter 24 Jahre alt |
Befristung: |
Klasse A ist unbefristet gültig |
Einschluss: |
Klassen A2, A1 und AM |
Hinweise: |
Bei Besitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein)
Quelle:TÜV Nord
Theoretische Prüfung:
Praktische Prüfung:
Theorieunterrichte: Ersterwerb: Erweiterung:
Sonderfahrten: • Überland 5x zu je 45 Min
Sonderfahrten bei Vorbesitz A1: • Überland 3x zu je 45 Min
Benötigte Papiere: Ersterwerb: Erweiterung: |